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Helfen

Erbschaft und Vermächtnis

Gutes tun über das Leben hinaus.

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Bleibende Werte schaffen

Unterstützen Sie, was Ihnen wichtig ist. Mit Ihrem Nachlass können Sie Sinnvolles ermöglichen. Ein Vermächtnis an die Stiftung visoparents schafft bleibende Werte und hilft Kindern mit Beeinträchtigungen auf ihrem künftigen Lebensweg. Natürlich stehen Ihre Liebsten an erster Stelle, mit der freien Quote können Sie aber auch andere begünstigen und viel bewirken.

Kostenlose Webinare

Erfahren Sie, worauf es bei der Planung Ihres Nachlasses und beim Verfassen eines Testaments ankommt. Lernen Sie, wie ein in der Schweiz gültiges Testament online erstellt werden kann. Ihre Fragen beantwortet ein Erbrechtsexperte direkt per Live-Chat. Die einstündige Veranstaltung wird 4x online durchgeführt, ist kostenlos und ohne Verpflichtungen. Weitere Infos erhalten Sie über den Anmeldelink.

Offene-Stellen-Stiftung-visoparents
  • Donnerstag, 7. März 2024
  • Mittwoch, 29. Mai 2024
  • Donnerstag, 19. September 2024
  • Montag, 11. November 2024

Testament erstellen

Wie gehen Sie vor?

  • Sie erstellen online eine kostenlose Testamentvorlage.
  • Sie schreiben Ihre Vorlage ab und ergänzen diese mit dem Datum und Ihrer Unterschrift.
  • Sie hinterlegen das Dokument an einem auffindbaren Ort, der zuständigen Amtsstelle oder bei einem Notar/Rechtsanwalt.

Testament-Ratgeber

Das Testament regelt Ihren letzten Willen

Bestimmen Sie, wen Sie neben Ihren gesetzlichen Erben begünstigen wollen. Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft setzen Sie eine fixe Summe oder einen festgelegten Anteil des Erbes für eine gemeinnützige Organisation ein. Zuwendungen an die Stiftung visoparents sind steuerbefreit.


Neues Erbrecht

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das neue Erbrecht. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick: 

  • Der Pflichtteil der Kinder wird kleiner, der Pflichtteil der Eltern fällt weg.
  • Mehr Handlungsspielraum bei der erbrechtlichen Planung der Unternehmensnachfolge.
  • Der Pflichtteil eines Ehegatten in Scheidung kann wegfallen.
  • Wurde in einem Erbvertrag über das gesamte Vermögen verfügt, darf der/die Erblasser:in das Vermögen grundsätzlich nicht mehr durch Schenkungen oder Spenden verkleinern.
  • Konkubinats-Partner:innen haben in Härtefällen Anspruch auf Unterstützung.
  • Klarstellungen betreffend gebundene Vorsorge (Säule 3a).

Sinnvolles bewirken

«In unserem Testament berücksichtigen wir die Stiftung visoparents.»

«Wir haben selbst erlebt, wie wichtig eine Organisation wie die Stiftung visoparents für die Kinder und ihre Angehörigen ist. visoparents war eine bedeutende Anlaufstelle und hat unsere Familie im Alltag begleitet und unterstützt. Wir haben Vertrauen in die Werte und die Arbeit der Stiftung visoparents. Mit einem Testament wird unser letzter Wille respektiert und wir können über das Leben hinaus Sinnvolles bewirken.»

Margrith und Walter Mundt, Eltern einer Tochter mit Behinderung und ehemalige Schülerin in der Tagesschule visoparents

Margrith und Walter Mundt, Eltern einer Tochter mit Behinderung und ehemalige Schülerin in der Tagesschule visoparents

Brauchen Sie Hilfe bei der Nachlassplanung?

  • Wie darf ich mein Vermögen verteilen?
  • Wie verfasse ich ein Testament?
  • Wie erstelle ich eine Patientenverfügung oder einen Vorsorgeauftrag?

Wollen Sie Ihre persönliche Situation analysieren, Pflichtteile und die frei verfügbare Quote berechnen oder ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren? Die Stiftung visoparents ist Partnerin der unabhängigen Schweizer Serviceplattform «DeinAdieu». Die Plattform unterstützt Sie auch beim Verfassen einer Patientenverfügung oder eines Vorsorgeauftrags.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Portrait Müller

Christine Müller
Co-Leitung Kommunikation & Fundraising
Verantwortliche Fundraising

Stettbachstrasse 10
8600 Dübendorf

043 355 10 28

christine.mueller@visoparents.ch